Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sind sozialversicherungspflichtig
Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sind sozialversicherungspflichtig |
Das Bundessozialgericht kam in seinem Urteil vom 17.3.2010 zu dem Entschluss, dass Kapitalerträge aus einer abgetretenen Lebensversicherung bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sind. |
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