Wirksamkeit einer Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung
Wirksamkeit einer Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung |
Die Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung, die einen Witwenrentenanspruch davon abhängig macht, dass die Ehe mit dem Arbeitenden zum Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung an diesen aus der Versorgungsordnung bereits geschlossen worden sein muss, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. |
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