Erbschaftsteuer: Änderungen beim Verwaltungsvermögen geplant
Erbschaftsteuer: Änderungen beim Verwaltungsvermögen geplant |
Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz wurden die Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliche Vermögen und Anteile von mehr als 25 % an Kapitalgesellschaften erweitert. Danach bleiben 85 % des begünstigten Vermögens unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei, wenn das Verwaltungsvermögen des Betriebes unter 50 % liegt; bzw. 100 %, wenn das Verwaltungsvermögen unter 10 % liegt. Zum Verwaltungsvermögen gehören u. a. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, soweit bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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