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Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis 2012 verlängert

Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis 2012 verlängert

Die Bundesregierung hat dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen zugestimmt. Betriebe können in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt dabei einen Teil des Lohnes. In den ersten sechs Monaten trägt die BA die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge - ab dem siebten Monat die kompletten Beiträge. Diese bislang bis Ende 2010 befristete Erstattungssonderregelung wird um 15 Monate verlängert. Sie gilt jetzt bis Ende März 2012.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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