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Abfindung zählt zu den sog. Bezügen aus einem Dienstverhältnis

Abfindung zählt zu den sog. Bezügen aus einem Dienstverhältnis

Die in der Insolvenzordnung geregelten sog. "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlte Abfindung. Sofern also in einem Darlehensvertrag vereinbart worden ist, "den der Pfändung unterworfenen Teil aller seiner gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art einschließlich Pensionsansprüche, Provistionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligung sowie Abfindungen gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber und auf Sozialleistungen" abzutreten, dient eine gezahlte Abfindung mit zur Absicherung.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.