Schadensausgleich bei Verkauf des Unfall-Fahrzeugs
Schadensausgleich bei Verkauf des Unfall-Fahrzeugs |
Grundsätzlich muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung dem Unfallgegner seinen Schaden ersetzen, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall verursacht hat. Im Falle eines Totalschadens ist das die Differenz zwischen dem Rest- und dem Wiederbeschafftungswert. In der Praxis wird der Schaden i. d. R. von einem Sachverständigen errechnet. Der Unfallgegner hat dann die Wahl, ob er den Wagen reparieren lässt oder auf der Basis des Gutachtens mit der Versicherung abrechnet. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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