Der EuGH entschärft den Vorsteuerabzug aus Rechnungen
Der EuGH entschärft den Vorsteuerabzug aus Rechnungen |
Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, sind neben anderen Angaben in der Rechnung auch der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben. Sobald diese Angabe nicht oder nicht richtig gemacht ist, lässt die Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug erst zu dem Zeitpunkt (bzw. in dem Besteuerungszeitraum) zu, in dem die Rechnung vom Rechnungsaussteller berichtigt bzw. vervollständigt wird. Die Berichtigung einer Rechnung wirkt demnach nicht zum Zeitpunkt der Steuerentstehung. |
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