Vorläufige Steuerfestsetzung hinsichtlich der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Vorläufige Steuerfestsetzung hinsichtlich der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer |
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6.7.2010 entschieden, dass die seit 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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