Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern
Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern |
Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15.6.2010 entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert. |
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