Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011 aufbewahren
Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011 aufbewahren |
Im Jahressteuergesetz 2008 wurde festgelegt, dass sich Arbeitnehmer ab 2011 nicht mehr um die Lohnsteuerkarte zu kümmern brauchen. Sie teilen dem Arbeitgeber nur einmalig die steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mit, der dann die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen kann. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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