November
Bauherr muss bei Kündigung eines Hausbauvertrags zahlen |
Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15 % des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. |
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Schadensersatzpflicht für Prospektfehler bei nur behaupteten Erfahrungswerten |
Nach ständiger Rechtsprechung muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden. Das bedeutet, er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken, zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden. |
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Errichtung einer Solarenergieanlage bedarf einer Baugenehmigung |
Führt die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einem Gebäude zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes, so bedarf diese der Baugenehmigung. Zu diesem Entschluss kam das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom 29.9.2010. Im entschiedenen Fall hatte die Bauaufsichtsbehörde dem Antragsteller die Nutzung einer Solarenergieanlage untersagt, die dieser auf dem angemieteten Dach der Reithalle eines Landwirts angebracht hatte, um den erzeugten Strom gegen ein monatliches Entgelt von 4.000 € in das Netz eines Energieversorgers einzuspeisen. |
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Zusage von Bonuszahlungen durch konkludentes Verhalten |
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts entschieden in ihrem Urteil vom 21.4.2010, dass die mehrfache Auszahlung eines Jahresboni an einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Äußerungen und schlüssigem Verhalten des Arbeitgebers einen Anspruch dem Grunde nach auch für die Zukunft begründen kann. |
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Ausländische AU-Bescheinigung |
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft. |
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