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GmbH-Geschäftsführer - Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Abberufung

GmbH-Geschäftsführer - Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Abberufung

Nach Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags hat der Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich keinen Anspruch auf Beschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion. Der Anstellungsvertrag hat regelmäßig nur die Beschäftigung als Geschäftsführer zum Inhalt.

Eine Tätigkeit unterhalb der Organebene ist typischerweise nicht vereinbart, der abberufene Geschäftsführer kann sie daher auch nicht verlangen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Anstellungsvertrag die Möglichkeit einer anderen Beschäftigung vorsieht.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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