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Steuernews

Bedienung eines Navigationsgerätes während der Fahrt

Bedienung eines Navigationsgerätes während der Fahrt

Verursacht ein Autofahrer einen Auffahrunfall, weil er während der Fahrt das Navigationsgerät bedient hat, handelt er rechtswidrig und grob fahrlässig. Dies hat zur Folge, dass er den entstandenen Schaden voll ersetzen muss.

Das Landgericht Potsdam sieht es als offenkundig im Sinne einer allgemein bekannten Tatsache an, dass Eingaben im Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken o. ä. nur im Stand zu erfolgen haben und während der Fahrt allein die automatischen und selbsttätig angezeigten Informationen je nach vorheriger Programmierung abgerufen werden sollen. Dies entspricht nicht nur den Empfehlungen des ADAC zum Umgang mit Navigationsgeräten, sondern ist auch in der Gebrauchsanweisung der Navigationsgeräte so dargestellt und wird bei einigen Geräten auch als Warnung auf dem Startbildschirm angezeigt.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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