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Steuernews

Essig und Salz keine Pflanzenschutzmittel

Viele Hobbygärtner bekämpfen unliebsames Unkraut zwischen Pflastersteinen mit normalem Haushaltsessig oder einem Essig-Salz-Gemisch. Wenn man im Internet recherchiert oder bei der Landwirtschaftskammer nachfragt, heißt es aber, dies sei nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) sieht dies anders. Danach sind weder Essig noch Salz Pflanzenschutzmittel und damit deren Einsatz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten.

Entgegen der bundesweit einheitlichen Auffassung der Verwaltungsbehörden handelt es sich nach der Entscheidung des OLG bei einem Essig-Kochsalz-Gemisch nicht um ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, sondern um ein Lebensmittel. Denn Essig und Salz seien nach objektiven Gesichtspunkten nicht zur Pflanzenvernichtung bestimmt. Darauf aber komme es nach dem Gesetz an.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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