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Steuernews

Pflegeversicherungsbeitrag

Pflegeversicherungsbeitrag

In der Januar-Ausgabe wurde in einigen Informationsschreiben versehentlich noch der alte Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 1,95 % genannt. Zum 1.1.2013 ist dieser jedoch auf 2,05 % angehoben worden. Entsprechend erhöht sich auch der Beitragssatz für Kinderlose auf 2,3 % (1,025 % + 0,25 % tragen Arbeitnehmer ohne Kinder, 1,025 % trägt der Arbeitgeber). Arbeitnehmer in Sachsen müssen ab dem 1.1.2013 1,525 % des Beitragssatzes übernehmen; Arbeitgeber 0,525%.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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