Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen
Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen |
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28.4.2010 ist eine Pensionsrückstellung nach dem Eintritt des Versorgungsfalls mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres zu bewerten. Ein Verstoß gegen den sog. Überversorgungsgrundsatz liegt nur vor, wenn künftige Pensionssteigerungen oder -minderungen am Bilanzstichtag berücksichtigt werden, nicht jedoch wenn die zugesagte Pension höher als der zuletzt gezahlte Aktivlohn ist. |
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