Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit
Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit |
Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 5.7.2012. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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