Kürzung der Abfindung bei älteren Arbeitnehmern
Kürzung der Abfindung bei älteren Arbeitnehmern |
Nach den Europäischen Richtlinien zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf kann ein Sozialplan vorsehen, dass bei Mitarbeitern, die älter als 54 Jahre sind, die ihnen zustehende Abfindung auf der Grundlage des frühestmöglichen Rentenbeginns berechnet werden darf. Sie muss jedoch mindestens die Hälfte der Summe betragen, die bei der Standardberechnungsmethode zu zahlen wäre. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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