Keine Werbung mit irreführenden Aussagen
Keine Werbung mit irreführenden Aussagen |
Wer für ein Produkt mit einer gesundheitsfördernden Wirkung wirbt, muss diese hinreichend wissenschaftlich belegen können. Kann der Werbende diese Nachweise nicht erbringen, ist eine entsprechende Werbung zur Täuschung der Verbraucher geeignet und damit irreführend. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) mit Urteil vom 10.1.2013 entschieden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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