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Kosten für Telefon-Warteschleifen entfallen

Kosten für Telefon-Warteschleifen entfallen

Die Kosten für Warteschleifen bei Sonderrufnummern wie 0180 oder 0900 Nummern entfallen seit dem 1.6.2013 komplett. Die Neuregelung gilt sowohl für Anrufe aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz. Eingeschlossen sind auch sog. nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung. Zulässig sind Warteschleifen nur noch bei Gratisnummern, für Anrufe mit normalen Ortsvorwahlen, Sonderrufnummern mit Festpreisen und herkömmlichen Mobilfunknummern.

Die Bundesnetzagentur verfolgt Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen. Um rechtswidrige Warteschleifen aufdecken zu können, ist sie allerdings auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Betroffene können sich unter der E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. direkt an die Bundesnetzagentur wenden.

Call-by-Call-Anbieter sind bereits seit August 2012 verpflichtet, den anfallenden Preis anzusagen, bevor der kostenpflichtige Teil des Gesprächs beginnt. Dann hat der Kunde 3 Sekunden Zeit aufzulegen, bevor die Verbindung aufgebaut und entgeltpflichtig wird. Ebenso muss der Anrufer über Tarifwechsel während eines laufenden Gesprächs informiert werden. Entfällt diese Ansage, muss der Kunde für das Gespräch nicht bezahlen.

Bei Umzug haben Verbraucher das Recht, ihren Festnetzvertrag unverändert an den neuen Wohnort mitzunehmen. Das gilt ebenso für den Internet- oder Mobilfunkvertrag. Wer in ein Gebiet umzieht, das der bisherige Anbieter nicht versorgen kann, profitiert von verkürzten Kündigungsfristen. Wird der Anbieter gewechselt, darf der Telefon- oder Internetanschluss nicht länger als einen Tag unterbrochen sein. Um dies zu gewährleisten, muss der alte Anbieter die Leitung so lange offen halten, bis der neue Anschluss funktioniert.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.