Zweite Insolvenzrechtsreform passiert den Bundesrat
Zweite Insolvenzrechtsreform passiert den Bundesrat |
Diese Reform des Insolvenzrechts soll insolventen natürlichen Personen neue Perspektiven eröffnen. Während zur Erlangung der Restschuldbefreiung bislang in allen Privatinsolvenzverfahren ein 6-jähriges Verfahren durchlaufen werden muss, ist künftig schon nach der Hälfte der Zeit ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich. |
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