Folgen Sie uns auf

Steuernews

Gesetz schränkt Abzugsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren als außergewöhnliche Belastung ein

Gesetz schränkt Abzugsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren als außergewöhnliche Belastung ein

Mit Urteil vom 12.5.2011 hat der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden, dass Zivilprozesskosten - darunter fallen auch Scheidungskosten - einem Steuerpflichtigen unabhängig vom Gegenstand des Rechtsstreits zwangsläufig entstehen und somit als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar sein können.

Entsprechend ließ das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in seinem Urteil vom 7.4.2013 die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten (britischen) Rechtsanwalts in Höhe von 18.000 € und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten in Höhe von 830 € als außergewöhnliche Belastungen zum steuerlichen Abzug zu. Auch das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.2.2013 die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten in vollem Umfang in Höhe von 8.195 € steuerlich anerkannt. Die Kosten betrafen auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt.

Die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz schließt Aufwendungen für Zivilprozesskosten vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ab In-Kraft-Treten des Gesetzes (30.6.2013) grundsätzlich aus, es sei denn es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website.

Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.