August
Neue Regeln durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften |
Das sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz enthielt zunächst im Wesentlichen eine Anpassung deutscher Steuervorschriften an das Recht der Europäischen Union und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Später wurden Teile des eigentlich gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013 aufgenommen. Wesentliche Teile des Gesetzes traten nunmehr zum 30.6.2013 in Kraft. Neben den in der Juli-Ausgabe erwähnten Einschränkungen bei den sog. "Cash-GmbHs", den Begrenzungen der Möglichkeiten für Immobilienunternehmen durch Anteilstausch über sog. RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden und dem Streichen des als "Goldfinger" bezeichneten Steuersparmodelles mittels An- und Verkauf von Gold über Firmen nach ausländischem Recht wurden noch viele weitere Änderungen und Neuregelungen beschlossen. Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Steuervorschriften geben.
Neben den aufgeführten Neuregelungen bzw. Änderungen enthält das Gesetz noch eine Fülle weiterer Anpassungen, deren Ausführung den Rahmen dieses Schreibens sprengen würden. In den nächsten Informationsschreiben werden wir Sie detaillierter über einzelne relevante Änderungen informieren. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Umsatzsteuerrisiko bei "Gutschriften" |
Die Abrechnung einer Leistung kann auch im Wege einer Gutschrift erfolgen. Die Abrechnungsgutschrift stellt jedoch der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus. Das Umsatzsteuergesetz legte bis dato nicht grundsätzlich fest, eine Gutschrift als "Gutschrift" zu bezeichnen. Durch das sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wird der Katalog der Pflichtangaben in einer Rechnung erweitert und folgende Neuregelung eingeführt: |
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Gesetz schränkt Abzugsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren als außergewöhnliche Belastung ein |
Mit Urteil vom 12.5.2011 hat der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden, dass Zivilprozesskosten - darunter fallen auch Scheidungskosten - einem Steuerpflichtigen unabhängig vom Gegenstand des Rechtsstreits zwangsläufig entstehen und somit als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar sein können. |
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Betriebsunterbrechungsversicherungen bei einer GmbH sind Betriebsausgaben und keine verdeckten Gewinnausschüttungen |
Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdeckt, stellen nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen in seiner Entscheidung vom 14.2.2013 Betriebsausgaben dar und sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu qualifizieren. |
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Hinweise für Hochwassergeschädigte |
Durch das Hochwasser sind in weiten Teilen Süd- und Ostdeutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Bund und Länder haben Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für vom Hochwasser Betroffene vorsehen. |
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- Terminsache: ELSTER-Zertifikat für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 1.9.2013 zwingend
- Ärger während der Urlaubsreise
- Verbraucherrechte werden gestärkt
- Mitverschulden bei Fahrradunfall ohne Helm
- Bußgeld wegen eines offenen E-Mail-Verteilers
- Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist
- Keine neuen Nummernschilder bei Umzug
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.