Scheinselbstständigkeit spielt bei Betriebsprüfungen eine nennenswerte Rolle
Scheinselbstständigkeit spielt bei Betriebsprüfungen eine nennenswerte Rolle |
Das Phänomen der Scheinselbstständigkeit spielt im Rahmen der Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiterhin eine nennenswerte Rolle. Scheinselbstständigkeit beschreibt "die Tätigkeit einer Person, die zwar formal selbstständig ist, tatsächlich aber vom vermeintlichen Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wird". Sie unterfällt als Deliktform dem Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). |
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