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Krankheitskosten bei Wahrung eines Beitragsrückerstattungsanspruchs nicht abzugsfähig

Krankheitskosten bei Wahrung eines Beitragsrückerstattungsanspruchs nicht abzugsfähig

Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) zu der Frage Stellung genommen, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer-Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der zuständigen Krankenversicherung wegen eines Anspruchs auf Beitragsrückerstattung nicht geltend gemacht werden.

Im Streitfall wurden in der Einkommensteuer-Erklärung Krankheitskosten in Höhe von ca. 5.000 € bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht. Die Frage nach zu erwartenden Versicherungsleistungen wurde mit "0" beantwortet.

Das FG führte u. a. aus, Aufwendungen könnten nur dann außergewöhnliche Belastungen darstellen, wenn und soweit der Steuerpflichtige hierdurch tatsächlich endgültig wirtschaftlich belastet sei. Eine solche endgültige Belastung tritt jedoch dann nicht ein, wenn dem Steuerpflichtigen in diesem Zusammenhang Erstattungszahlungen zufließen würden. Flössen dem Steuerpflichtigen zwar keine Erstattungsleistungen zu, hätte er aber einen Anspruch hierauf gehabt und verzichte er auf eine Erstattung, um - wie im entschiedenen Fall - eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, nehme dies den Aufwendungen grundsätzlich den Charakter der - für eine außergewöhnliche Belastung notwendigen - Zwangsläufigkeit. Könnten sich Steuerpflichtige durch Rückgriff auf ihre Versicherung ganz oder teilweise schadlos halten, ist eine Abwälzung der Kosten auf die Allgemeinheit nicht gerechtfertigt.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.