Geplante Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern
Geplante Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern |
Nach altem Recht erhielten Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren, das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn sie heirateten oder sich übereinstimmend für die gemeinsame Sorge entschieden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Grundrechte.
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurde Anfang April an Länder und Verbände verschickt, die jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme haben. |
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