Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers
Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers |
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind die Richtlinien der EU dahin gehend auszulegen, dass einem Arbeitnehmer, der schlüssig darlegt, dass er die in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, und dessen Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, kein Auskunftsanspruch darüber zusteht, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat. |
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