Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.5.2012 entschieden, dass der Vermieter nach einer Nebenkostenabrechnung zur Anpassung von Vorauszahlungen nur insoweit berechtigt ist, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht. |
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