Kindergeld: Berufsausbildung bei Au-pair-Aufenthalt im Ausland
Kindergeld: Berufsausbildung bei Au-pair-Aufenthalt im Ausland |
Für volljährige Kinder wird Kindergeld u. a. gezahlt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Eine Berufsausbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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