Hundebiss - Halter haftet immer
Hundebiss - Halter haftet immer |
Der Halter eines Tieres haftet für Schäden, die durch typisches Tierverhalten wie etwa das Beißen eines Hundes oder Austreten eines Pferdes verursacht werden. Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (OLG) selbst dann, wenn das Tier die Schäden verursacht, während es sich in der Obhut einer anderen Person - etwa eines Tierarztes - befindet und der Halter damit keinerlei Möglichkeit hat, steuernd auf sein Tier einzuwirken. Das Urteil zeigt einmal mehr, wie wichtig für Tierhalter der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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