Scheinselbstständigkeit - rückwirkende Säumniszuschläge
Scheinselbstständigkeit - rückwirkende Säumniszuschläge |
In einem vom Landessozialgericht Bayern entschiedenen Fall wurde ein Gewerbe des internationalen Transportunternehmens angemeldet. Der Inhaber dieses Unternehmens übernahm dann Transportfahrten für andere Speditionen. Für diese Fahrten nutzte er jedoch die Fahrzeuge der Speditionen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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