Abzug von nachträglichen Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich
Abzug von nachträglichen Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich |
Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.6.2012 grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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