März
Erneutes Musterverfahren zu den Ausbildungskosten |
Um die Möglichkeit, Kosten der Erstausbildung oder des Erststudiums unbeschränkt als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, wird einmal mehr vor Gericht gestritten. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin und empfiehlt allen Betroffenen, derartige Kosten weiterhin in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Dies ist für die vergangenen vier Veranlagungszeiträume möglich; anderenfalls droht Festsetzungsverjährung. |
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Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice |
Mit Urteil vom 23.11.2011 legt der Bundesfinanzhof (BFH) fest, dass die Leistungen eines Partyservice grundsätzlich Dienstleistungen darstellen, die dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist. Die Lieferung von Lebensmittelzubereitungen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 %. |
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Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen |
Durch die "Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" vom 2.12.2011 wurde die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung mit Wirkung vom 1.1.2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit 1.7.2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren ("ATLAS-Ausfuhr") angepasst. Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen. |
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Einige Finanzämter verschicken ab 2012 keine Zahlungshinweise mehr |
Bisher erhielten Bürger und Firmen vor der Fälligkeit ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer einen Zahlungshinweis von ihrem Finanzamt. Ab 2012 wird die Versendung von Zahlungshinweisen aus Kostengründen in bestimmten Bundesländern komplett eingestellt. |
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)für das Kalenderjahr 2012 |
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bei bestimmten Gewerbezweigen wurden für 2012 durch die Finanzbehörden neu festgesetzt und um ca. 4,3 % erhöht. Sie bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen und entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Sonderregelungen gelten für Personen vom 2. bis zum 12. Lebensjahr (50 %). |
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- Krankheitsbedingte Kündigung
- Fristlose Kündigung auch noch während der Freistellung möglich
- Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner berechtigt
- Abrechnung der Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch
- Kein Auskunftsanspruch des Mieters bei vereinbarter Betriebskostenpauschale
- Umstellung der Abrechnungen durch Vermieter
- Abschleppkosten bei unberechtigt abgestelltem Fahrzeug
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.