Fotovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb eines Gewerbetreibenden
Fotovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb eines Gewerbetreibenden |
Jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, unterliegt der Gewerbesteuer. Aus dem in dieser Vorschrift wurzelnden Objektsteuerprinzip folgt, dass jeder Betrieb auch dann gesondert zur Gewerbesteuer heranzuziehen ist, wenn sich mehrere selbstständige Betriebe in der Hand desselben Steuerpflichtigen befinden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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