Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2011
Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2011 |
Mit den umsatzsteuerlichen Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2010 wird ab 2011 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf steuerpflichtige Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen und auf die steuerpflichtige Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen erweitert. Unter die genannten Umsätze fällt insbesondere die Reinigung von Gebäuden einschließlich Hausfassadenreinigung, von Räumen und von Inventar, einschließlich Fensterreinigung. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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