Änderungen beim Elterngeld
Änderungen beim Elterngeld |
Seit Januar 2011 erhalten Elterngeldbezieher ab einem Nettoeinkommen von 1.200 € im Monat künftig 65 % (statt bisher 67 %) dieses Einkommens ersetzt. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 %. Familien mit sehr hohem zu versteuerndem Einkommen (Alleinerziehende mit mehr als 250.000 € bzw. Verheiratete mit mehr als 500.000 € im Jahr) erhalten kein Elterngeld mehr. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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