Medizinische Notwendigkeit nicht immer entscheidend für Abzug als außergewöhnliche Belastung
Medizinische Notwendigkeit nicht immer entscheidend für Abzug als außergewöhnliche Belastung |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 2.9.2010 entschieden, dass Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können. |
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