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Mehr Schutz in Solarien

Mehr Schutz in Solarien

Der Bundesrat hat einer Verordnung zum verbesserten Schutz vor UV-Strahlen in Solarien mit einigen Klarstellungen, redaktionellen Änderungen und technischen Detailregelungen zugestimmt. Er forderte allerdings auch, die Pflichten des Betreibers zur Wartung und Prüfung der Sonnenbänke in der Verordnung selbst zu regeln. Dies würde auch die Überwachung der Betreiberpflichten durch die zuständigen Behörden erleichtern. Zudem sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für die staatliche Anerkennung der mit der Ausbildung des Servicepersonals betrauten Schulungsträger.

Ziel der Verordnung ist es, die von den Sonnenbänken ausgehenden Gefahren zu minimieren. Aus diesem Grund sieht die Verordnung unter anderem eine Begrenzung der maximalen Bestrahlungsstärke vor, was vor allem das Sonnenbrandrisiko mindert. Durch den Einsatz von qualifiziertem Personal soll zudem der unkontrollierte Zugang zu Sonnenbänken unterbunden und den Nutzern entsprechender Geräte eine qualifizierte Beratung und kompetente Einweisung angeboten werden.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.