Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrags
Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrags |
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 22.3.2011 entschieden, dass die beklagte Bank (Deutsche Bank) der Klägerin - einem mittelständischen Unternehmen - schadensersatzpflichtig ist, weil sie ihre Pflichten bei der Beratung über den Abschluss eines von ihr konstruierten Zinssatz-Swap-Vertrags (CMS-Spread-Ladder-Swap-Vertrag) verletzt hat. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.