Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten |
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben ihre Rechtsprechung bekräftigt, dass der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung trägt. |
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