Umwandlung eines Teilbetrags einer Abfindung in eine Versorgungszusage
Umwandlung eines Teilbetrags einer Abfindung in eine Versorgungszusage |
Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, so ist dieser Betrag nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22.12.2010 nicht als Entschädigung begünstigt zu besteuern. Darin liegt auch keine Benachteiligung gegenüber Arbeitnehmern, die durch Zuwendung eines unentziehbaren Anspruchs gegen einen dritten Versicherer versorgt werden. Denn anders als dort muss der Steuerpflichtige erst die ihm im Versorgungsfall zufließenden Versorgungsbezüge versteuern. Bei ihm kommt es gerade nicht zu einer Zusammenballung von Einkünften, die eine Tarifbegünstigung ermöglicht. |
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