Umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Handys und Schaltkreisen
Umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Handys und Schaltkreisen |
Seit dem 1.7.2011 sind von dem sog. "Reverse-Charge-Verfahren" auch die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen wie. z. B. Mikroprozessoren betroffen, wenn die Summe der Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 € beträgt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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