Erwerb von "Mitbringsel" im Ausland kann teuer werden
Erwerb von "Mitbringsel" im Ausland kann teuer werden |
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein Steuerpflichtiger bei einem gemeinsamen Urlaub mit seiner Frau in der Türkei eine neue Brille zum Preis von 690 € anfertigen ließ, weil seine bisherige Brille im Urlaub beschädigt worden war. Bei seiner Einreise nach Deutschland benutzte er den "grünen" Ausgang für anmeldefreie Waren. |
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