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Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen Ehegatten

Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen Ehegatten

Die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen Ehegatten bzw. einer Kapitalgesellschaft, die vom Ehemann beherrscht wird, und seiner Ehefrau darf und muss davon abhängig gemacht werden, dass die Beschäftigung auch tatsächlich im vereinbarten Umfang ausgeübt worden ist. Es reicht nicht, dass die Beschäftigung ernstlich vereinbart und angemessen entlohnt wird.

In einem vom Landessozialgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall vom 1.3.2011 war eine Ausübung der Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang aus gesundheitlichen Gründen gar nicht möglich. Es lag demnach kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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