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AfA-Berechtigung bei Gesellschafteraufnahme in eine Einzelpraxis

AfA-Berechtigung bei Gesellschafteraufnahme in eine Einzelpraxis

Bei der Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung zu erfassen, wenn sie in der Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können.

Die Abschreibungsbeträge (AfA) stehen in voller Höhe dem Gesellschafter zu, der die Anschaffungskosten getragen hat, soweit sie darauf entfallen, dass er für seinen Mitunternehmeranteil einen über dem Buchwert liegenden Preis an den Veräußerer bezahlt hat. Dasselbe gilt für die AfA auf den erworbenen originären Geschäftswert. Die Anschaffungskosten sind nicht in der Gewinnermittlung der Gesamthand, sondern in einer Ergänzungsrechnung zugunsten des Käufers zu erfassen und dort fortzuschreiben.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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