Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster
Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster |
Der Bundesgerichtshof (BGH) führt seine Rechtsprechung zu sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fort. Danach benachteiligt eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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