Ist die Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldanspruch verfassungsgemäß?
Ist die Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldanspruch verfassungsgemäß? |
Eltern erhalten ab 2007 für ihre Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 das Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (vorher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres). Eine Übergangsregelung ist für die Kinder des Geburtsjahrgangs 1982 vorgesehen. Sie erhalten das Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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