Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags
Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags |
Mit Urteil vom 19.11.2009 hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Höhe des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen entschieden, in denen der Steuersatz und damit auch die Umsatzsteuer unzutreffend angegeben wurden. Wies der Rechnungsaussteller in einer Rechnung den Regelsteuersatz (19 %) aus, obwohl die gelieferte Ware tatsächlich nur dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegt, war umstritten, ob dieser Fehler zur gänzlichen Versagung des Vorsteuerabzugs führte. |
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