Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug
Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug |
Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat das Finanzgericht Köln (FG) in seinem Urteil vom 15.12.2009 entschieden. |
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