Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse
Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse |
Ein Außenprüfungsbedürfnis kann auch angenommen werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige seine Steuererklärungen nicht, unvollständig oder mit unrichtigem Inhalt abgegeben hat. Die Prüfungsbefugnis ist daher nicht nur auf Fälle beschränkt, in denen Einkunftsmillionäre oder eine größere Anzahl von Lebensvorgängen beurteilt werden sollen. Vielmehr kommen auch Fälle in Betracht, bei denen die tatsächlichen (Wohn-)Verhältnisse nur vor Ort in Augenschein genommen und beurteilt werden können. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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